Arzt ließ geschädigte Embryonen absterben
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Der Berliner Frauenarzt Dr. Matthias Blöchle (46) hat sich auf Kinderwunschbehandlungen spezialisiert und schon vielen Paaren zum Nachwuchs verholfen. Vor einigen Monaten aber machte er eine Selbstanzeige, da er vier Embryonen mit einem Gen-Defekt absterben ließ. Mit diesem Schritt wollte er der bereiten Ã-ffentlichkeit verdeutlichen, dass sein Handeln legal war und er mit dieser Entscheidung den Eltern viel Leid ersparte. Er wollte mit der Selbstanzeige ein Exempel statuieren.

Blöchles Patientinnen hatten deutlich den Wunsch geäußert, keinen kranken Embryo eingepflanzt zu bekommen, da dieser mit hoher Wahrscheinlichkeit behindert oder tot zur Welt kommen würde. Diesem Wunsch kam der Berliner Frauenarzt nach und untersuchte die befruchteten Eizellen im Reagenzglas. Bei drei Fällen gab es gravierende genetische Defekte und die Patientinnen verweigerten daraufhin das Einpflanzen der Eizellen. Nun fand der Prozess vor Gericht statt und es galt zu klären, ob Dr. Blöchle sich damit strafbar gemacht hatte indem er die befruchteten Eizellen untersuchte und die defekten entsorgte. Die Staatsanwältin forderte sechs Monate Haft auf Bewährung und äußerte sich kritisch: "Hier hat eine Selektion stattgefunden! Da besteht die Gefahr einer Besten-Auslese!". Doch Dr. Matthias Blöchle wurde freigesprochen. Grund: im Gesetz steht nicht, dass Untersuchungen von befruchteten Eizellen verboten sind. Embryonen dürfen nur nicht zu Forschungszwecken genutzt werden und das ist in diesem Fall nicht geschehen.

Ich persönlich bin sehr zufrieden mit dem Urteil und halte es für die richtige Entscheidung der Richter. Dennoch bin ich gespannt auf Eure Meinung!